Anwaltskanzlei Winkler

Herzlich willkommen!

Ich bin seit Anfang 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und übe nach gut einem Jahrzehnt in einer Partnerschaftsgesellschaft und einigen Jahren Berufstätigkeit in der Kanzlei Haberbosch & Straub Rechtsanwälte meinen Beruf mittlerweile in Einzelkanzlei aus.

Meine Mandantinnen und Mandanten sind mittlerweile ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, nur im Arbeitsrecht übernehme ich in Einzelfällen Mandate außerhalb des Berufsumfelds.

Ich bin zudem Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Aufgrund dieser Funktion vertrete ich in Anwaltshaftungs-Mandaten jeweils nur die Passivseite, wehre also solche Ansprüche für KollegInnen ab.

Mein Spezialgebiet ist seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte Ende 2015. Das Recht der Syndikusrechtsanwälte. Ich berate und vertrete Mandantinnen und Mandanten  (Unternehmen und deren Angestellte) zu Fragen des Befreiungsrechts rund um die Anstellung von Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten Fragen, insbesondere  Fragen der rückwirkenden Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auch über den in § 231 Abs. 4b SGB VI genannten Stichtag des 01.04.2014 hinaus.

Bei Fragen zum Zulassungsrecht der Syndikusrechtsanwälte und deren Berufsrecht berate ich gerne, solange nicht die Rechtsanwaltskammer Freiburg betroffen ist.

Sollten Sie in einem anderen Rechtsgebiet beraten oder vertreten werden wollen, empfehle ich, unter www.rak-freiburg.de/rechtsuchende/anwaltssuche nach qualifizierter Unterstützung zu suchen.

Ihr Rechtsanwalt

Tilman Winkler